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Spezial-Pferdeversicherungen

Reiten Sie Ihren Liebling mit Freude, aber reiten Sie auf Nummer sicher. Wir geben Ihnen den richtigen Versicherungsschutz. Erhalten Sie mit zwei Klicks Ihr individuelles Angebot!

Pferde-Versicherungen – alles was Sie wissen sollten

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Gestüte, Turniere, Islandpferde, Zuchtbetriebe, Fahrsport mit Gespannen, Hengststationen, Reithallen und Pferdehöfe, Verbände, Spezialtransporte, Investoren & Family Offices und für große Pferdesammlungen als Kapitalanlage. Nutzen Sie auch folgende Speziallösungen.

Dauernde Zuchtuntauglichkeit(DZU) bei Hengsten

Diese Gefahr kann optional bei der Vertragsform Pferde Leben BEST für Hengste mit eingeschlossen werden. Als Zuchtuntauglichkeit gilt die Deck-oder Befruchtungsunfähigkeit von Hengsten. Versicherungsschutz besteht bei Hengsten gegen dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge von Krankheit oder Unfall. Stuten sind nicht gegen Zuchtuntauglichkeit versicherbar. Bitte beachten Sie: Versicherungsschutz besteht nur, wenn Ihr Hengstvor Beginn der Versicherung nachweislich normal gedeckt und befruchtet hat. Diesen Nachweis können Sie uns bei Versicherungsbeginn z.B. durch eine andrologische Untersuchung Ihres Hengstes einreichen. Allein der Fakt, dass ein Hengst gekört wurde ist leider nicht ausreichend. Nicht versichert ist Zuchtuntauglichkeit durch natürliche oder anerzogene Verhaltensweisen, Alter oder Bösartigkeit.

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Leibesfrucht-Versicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn die Leibesfrucht tot geboren wird oder das Fohlen innerhalb der vereinbarten Zeit verendet oder notgetötet werden muss. Hinweis: Wir bieten in dieser Vertragsform verschiedene Haftzeiträume an, um für jedes Stadium der Trächtigkeit den passenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Bitte denken Sie auch immer an die Absicherung der Mutterstute. Für diese bieten wir Pferde-Lebensversicherungen an, die auch das Geburtsrisiko absichern.

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Transportversicherung

Versichert sind Pferde und andere Einhufer – je nach Vereinbarung – gegen Tod oder Nottötung infolge Unfall, Diebstahl oder Raub. Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge Unfall.

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Veranstaltungsversicherung

Versichert sind Pferde und andere Einhufer gegen Tod oder Nottötung infolge Unfall, Diebstahl oder Raub
des Tieres und darf diesen nicht übersteigen.

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Fall of Hammer

Sofortiger Versicherungsschutz eines Auktionspferdes bei Fall-of-Hammer. Mit dem Hammerschlag auf einer Pferdeauktion gehen nicht nur das Eigentum, sondern auch alle damit verbundenen Risiken auf Sie als neuen Eigentümer über. Mit Einschluss der Gefahr Fall-of-Hammerentfällt die übliche Wartezeit und es besteht sofortiger Versicherungsschutz ab Zuschlag/Kauf des versicherten Pferdes auf der im Vertrag benannten Auktion. Als Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis. Hinweis: Den Antrag für diesen Versicherungsschutz können Sie bereits vor der Auktion stellen, auch wenn Sie noch nicht genau wissen, welche Lotnummern Sie ersteigern möchten. Geben Sie uns einfach Bescheid, ob Sie Versicherungsschutz für alle von Ihnen ersteigerten Pferde wünschen oder nur für bestimmte Lots im Falle eines Zuschlags.

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Dauernde Unbrauchbarkeit(DU)

Eine dauernde Unbrauchbarkeit besteht dann, wenn Ihr Pferd zum Reiten und Fahren dauerhaftnicht mehr einzusetzen ist. Das Pferd erhält sein Gnadenbrot oder kann zum durch den Versicherer genehmigten Zweck (z. B. Zucht) genutzt werden. Versicherungsschutz besteht gegen dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren je nach Vereinbarung infolge von Unfall oder Krankheit. Beispiele:

  • Der hocherfolgreiche KWPN Wallach Johan Cruyff erleidet beim Springtraining eine Fraktur des Fesselbeins. Der Bruch kann geschraubt werden und der Wallach ein unbeschwertes Leben als Beistellpferd führen. Zum Reiten ist er aber leider nicht mehr geeignet.
  • Das Deutsche Sportpferd Pellegrino zeigt sich im Training vermehrt widersetzlich und blockiert. Sein Reiter holt sich tierärztlichen Rat. Nach der tierärztlichen Untersuchung wird ein chronisch gereizter Fesselträger diagnostiziert. Es folgen langwierige Behandlungsmaßnahmen. Diese führen leider nicht zum gewünschten Erfolg, so dass der Wallach für mehrere Monate nicht geritten werden darf. Da auch durch diese Ruhephase keine Heilung eintritt, wird das Pferd als dauernd unbrauchbar eingestuft und bekommt sein Gnadenbrot.
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    Es sind nur noch zwei weitere Schritte. Im ersten Schritt brauchen wir ein paar Eckdaten über Ihr Pferd.

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